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   LAG Sachsen, 12.10.2001 - 3 TaBV 22/01 DD   

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https://dejure.org/2001,5697
LAG Sachsen, 12.10.2001 - 3 TaBV 22/01 DD (https://dejure.org/2001,5697)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 12.10.2001 - 3 TaBV 22/01 DD (https://dejure.org/2001,5697)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 12. Oktober 2001 - 3 TaBV 22/01 DD (https://dejure.org/2001,5697)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsverfassungsrecht; Besetzung der Einigungssstelle; Zuständigkeit der Einigungsstelle; Verfahren nach § 98 ArbGG; Widerantrag; Versuch der gütlichen Einigung; Ablehnung eines Änderungsvorschlags

  • Judicialis

    ArbGG § 98; ; BetrVG § 76 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 98; BetrVG § 76 Abs. 2
    Besetzung der Einigungssstelle

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 63 (Entscheidungsbesprechung)

    ArbGG § 98; BetrVG § 76 Abs. 2
    Einigungsstelle - Anrufung - Besetzung - »Widerantrag«

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 277
  • NZA-RR 2002, 362
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • LAG Hamm, 09.08.2004 - 10 TaBV 81/04

    Einigungsstellenbesetzungoffensichtliche Unzuständigkeitvorzeitige Anrufung der

    Nach Sinn und Zweck des gerichtlichen Bestellungsverfahrens, den Betriebsparteien im Konfliktfall möglichst zügig und ohne jede weitere Verzögerung durch eine der Betriebsparteien eine Einigungsstelle zur Seite zu stellen, ist die Einigungsstelle nicht offensichtlich unzuständig, wenn eine der Betriebsparteien aufgrund des bisherigen Verhaltens der anderen Partei die weitere Führung von Verhandlungen für aussichtslos hält, das Scheitern der Verhandlungen erklärt und die Einigungsstelle anruft, weil die Gegenseite jegliche Änderungsvorschläge ablehnt und an der bisherigen Regelung festhalten will (im Anschluss an: LAG Niedersachsen, Beschluss vom 07.12.1998 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35; LAG Sachsen, Beschluss vom 12.10.2001 - NZA-RR 2002, 362; a.A.: LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.11.1988 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 13).

    Von daher ist es ausreichend, wenn sich eine der beiden Seiten auf Verhandlungen nicht einlässt (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.10.1991 - NZA 1992, 186; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 07.12.1998 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35; LAG Sachsen, Beschluss vom 12.10.2001 - NZA-RR 2002, 362; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 4. Aufl., § 98 Rz. 18; Fitting, a.a.O., § 74 Rz. 9; Kreutz, GK-BetrVG, 7. Aufl., § 74 Rz. 28; a.A.: LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.11.1988 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 13; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.10.1984 - NZA 1985, 163).

  • LAG Hamm, 18.07.2007 - 10 TaBV 71/07

    Einigungsstellenbesetzung; offensichtliche Unzuständigkeit; ordnungsgemäße

    Nach Sinn und Zweck des gerichtlichen Bestellungsverfahrens, den Betriebsparteien im Konfliktfall möglichst zügig und ohne jede weitere Verzögerung durch eine der Betriebsparteien eine Einigungsstelle zur Seite zu stellen, ist die Einigungsstelle nicht offensichtlich unzuständig, wenn eine der Betriebsparteien aufgrund des bisherigen Verhaltens der anderen Partei die weitere Führung von Verhandlungen für aussichtslos hält, das Scheitern der Verhandlungen erklärt und die Einigungsstelle anruft, weil die Gegenseite jegliche Änderungsvorschläge ablehnt und an der bisherigen Regelung festhalten will (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 07.12.1998 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35; LAG Sachsen, Beschluss vom 12.10.2001 - NZA-RR 2002, 362; LAG Hamm, Beschluss vom 09.08.2004 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 14; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, a.a.O., § 98 Rz. 18; Fitting, a.a.O., § 74 Rz. 9; GK/Kreutz, a.a.O., § 74 Rz. 28 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 27.10.2015 - 4 TaBV 177/15

    Im Einigungsstellenbestellungsverfahren sind andere betriebsverfassungsrechtliche

    Dem wird zu Recht entgegengehalten, dass im Einigungsstellenbestellungsverfahren nach § 100 ArbGG bezüglich des Gegenstands der Einigungsstelle regelmäßig nur ein Beteiligter antragsbefugt ist ( LAG Sachsen 12. Oktober 2001 - 3 TaBV 22/01 - NZA-RR 2002/362, zu 5; GK-ArbGG-Schleusener a. a. O. § 100 Rn. 6 ).

    Zudem widerspräche die Zulassung eines Widerantrags im Einigungsstellenbestellungsverfahren der besonderen Beschleunigungsfunktion von § 100 ArbGG ( LAG Sachsen 12. Oktober 2001 a. a. O., zu 5; 07. Februar 2003 - 10 TaBV 85/03 - NZA-RR 2003/637, zu B II ).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2021 - 5 TaBV 16/20

    Einigungsstelle - Errichtung - Rechtsschutzbedürfnis - Widerantrag

    Dem wird zu Recht entgegengehalten, dass im Einigungsstellenbestellungsverfahren nach § 100 ArbGG bezüglich des Gegenstands der Einigungsstelle regelmäßig nur ein Beteiligter antragsbefugt ist (vgl. LAG Sachsen 12.10.2001 - 3 TaBV 22/01; LAG Hessen 27.10.2015 - 4 TaBV 177/15).

    Das Beschwerdegericht schließt sich dem an (ebenso LAG Hessen 15.11.2016 - 4 TaBV 250/16; LAG Sachsen 12.10.2001 - 3 TaBV 22/01; Pfeiffer in Spengler/Hahn/Pfeiffer Betriebliche Einigungsstelle 2. Aufl. Kap. 4 Rn. 31).

  • LAG München, 25.03.2021 - 3 TaBV 3/21

    Einigungsstellenbestellung, Rechtsschutzbedürfnis, Informationspflicht,

    Durch ihren Antrag (§ 81 Abs. 1 i. V. m. § 100 Abs. 1 S. 2 und 3 ArbGG) hat die Arbeitgeberin den Regelungsgegenstand der einzurichtenden Einigungsstelle vorgegeben, der für das Bestellungsverfahren verbindlich ist (vgl. LAG Hessen, B. v. 27.10.2015 - 4 TaB 177/15 - Rn. 22; LAG Sachsen, B. v. 12.10.2001 - 3 TaBV 22/01 - unter Ziff. 5 der Gründe; Wenning-Morgenthaler, Die Einigungsstelle, 8. Aufl. 2019, Rn. 57 und 63; Meyer, Festlegung des Regelungsgegenstandes für eine Einigungsstelle im Bestellungsverfahren, RdA 2018, 175, 178).
  • LAG Hamm, 11.02.2008 - 10 TaBV 141/07

    Einigungsstellenbesetzung; offensichtliche Unzuständigkeit; ausreichende

    Hält ein Betriebspartner die förmliche Aufnahme von Verhandlungen aufgrund des bisherigen Verhaltens der Gegenseite für aussichtslos und ruft er das Arbeitsgericht zur Einsetzung einer Einigungsstelle nach § 98 ArbGG an, so ist diese nicht deswegen offensichtlich unzuständig, weil der Verhandlungsanspruch nach § 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG noch nicht oder noch nicht vollständig erfüllt worden ist; andernfalls hätte es die verhandlungsunwillige Seite in der Hand, die Einsetzung einer Einigungsstelle längere Zeit zu blockieren (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.10.1991 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 21 = NZA 1992, 186; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 07.12.1998 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35; LAG Sachsen, Beschluss vom 12.10.2001 - NZA-RR 2002, 362; LAG Hamm, Beschluss vom 09.08.2004 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 14; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmeier, BetrVG, 23. Aufl., § 74 Rz. 9; GK/Kreutz, BetrVG, 8. Aufl., § 74 Rz. 28 m.w.N.; a. A. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.11.1988 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 13).
  • LAG Hamm, 26.07.2004 - 10 TaBV 64/04

    Einigungsstellenbesetzung offensichtliche Unzuständigkeit ausreichende vorherige

    Hält ein Betriebspartner die förmlich Aufnahme von Verhandlungen aufgrund des bisherigen Verhaltens der Gegenseite für aussichtslos und ruft er das Arbeitsgericht zur Einsetzung einer Einigungsstelle nach § 98 ArbGG an, so ist diese nicht deswegen offensichtlich unzuständig, weil der Verhandlungsanspruch nach § 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG noch nicht oder noch nicht vollständig erfüllt worden ist; anderenfalls hätte es die verhandlungswillige Seite in der Hand, die Einsetzung einer Einigungsstelle längere Zeit zu blockieren (LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.10.1991 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 21 = NZA 1992, 186; LAG Niedersachsen, Beschl. v. 07.12.1998 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35; LAG Sachsen, Beschl. v. 12.10.2001 - NZA-RR 2002, 362; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 4. Aufl., § 98 Rz. 18; Kreutz, GK-BetrVG, 7. Aufl., § 74 Rz. 28; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 22. Aufl., § 74 Rz. 9; a.A.: LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 17.11.1988 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 13; LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 04.10.1984 - NZA 1985, 163).
  • LAG Hessen, 15.11.2016 - 4 TaBV 250/16

    Im Einigungsstellenbestellungsverfahren ist eine Anschlussbeschwerde nicht

    Dementsprechend ist nach der Rechtsprechung der erkennenden Kammer die Stellung eines Widerantrags auch im Beschwerdeverfahren nicht zulässig ( Hessisches LAG 27. Oktober 2015 - 4 TaBV 177/15 - Juris, zu II 3; ebenso etwa LAG Sachsen 12. Oktober 2001 - 3 TaBV 22/01 - NZA-RR 2002/362; 07. Februar 2003 - 10 TaBV 85/03 - NZA-RR 2003/637, [LAG Hamm 07.07.2003 - 10 TaBV 85/03] zu B II ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 11 TaBV 5/12

    Einrichtung einer Einigungsstelle mit dem eingeschränkten Regelungsgegenstand

    Ist die Einigungsstelle, um deren Besetzung gemäß § 76 Abs. 2 S. 2 und 3 BetrVG die Betriebsparteien streiten, nicht offensichtlich unzuständig, so ist für einen "Widerantrag", der die Besetzung für eine Einigungsstelle mit erweiterter Thematik anstrebt, kein Raum; das Verfahren nach § 98 ArbGG dient nicht der Frage, mit welchen Angelegenheiten sich die Einigungsstelle sinnvoller Weise noch befassen soll (LAG Sachsen 12.10.2001 - 3 TaBV 22/01 - zitiert nach juris).
  • ArbG Dessau-Roßlau, 09.06.2010 - 1 BV 1/10

    Einrichtung einer Einigungsstelle - Scheitern der Verhandlung nach gegenseitigem

    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist im Rahmen des § 98 ArbGG nur kursorisch zu überprüfen (vgl. Sächsisches Landesarbeitsgericht, Beschluss v. 12.10.2001 - 3 TaBV 22/01 DD Rz.36, zit. nach Juris).
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